Verhaltensregeln für Selbsthilfegruppen im Rahmen der Corona-Pandemie
Vor Beginn des Gruppenabends sind die verantwortlichen Gruppenleiter und Gruppenhelfer festzulegen und in der Teilnehmerliste aufzunehmen. Die Gruppenleiter / Gruppenhelfer sind für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich. Zusätzlich ist ein Gruppenleiter zu bestimmen, der die Teilnehmer des Abends an der Hauseingangstür in Empfang nimmt und auf die Regeleinhaltung hinweist.
Personen mit COVID-19 Symptomen (wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmackstörungen) dürfen nicht an den Selbsthilfegruppen teilnehmen; hierauf werden die Teilnehmer beim Gebäudeeintritt hingewiesen.
Der Eintritt in die Räumlichkeiten ist frühestens ab15 Min. vor Beginn möglich!
Aufgrund der Platzenge sind beim Eintritt in die Räumlichkeiten, beim Benutzten der Treppe und bei Toilettengängen Gesichtsmasken mit Nasen- und Mundschutz zu benutzen. Diese Masken dürfen erst im späteren Gruppenraum, nachdem der einzelne Sitzplatz eingenommen wurde, abgesetzt werden. Während der Teilnahme in der Selbsthilfegruppe besteht also keine Maskenpflicht.
Auf Abstand von mind. 1,5 m wird grundsätzlich geachtet und hingewiesen.
Das Gebäude und die Gruppenräume sind einzeln zu betreten und zu verlassen!
Bei Gebäudeeintritt sind Handdesinfektionen vorzunehmen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist einzuhalten.
Begrüßungsrituale – wie Händeschütteln, Umarmungen – sind zu unterlassen.
Die Gruppengröße der einzelnen Selbsthilfegruppen wird auf 6 Teilnehmende begrenzt; zusätzlich nimmt ein Gruppenleiter und ggf. ein Gruppenhelfer teil.
Pro Gruppenteilnehmende muss eine Raumfläche von mindestens 5qm zur Verfügung stehen. (Dies ist in allen Räumlichkeiten gegeben, wenn die Höchst-Teilnehmerzahl von 6+2 pro Gruppe eingehalten wird.)
Bei Erstkontakt dürfen nur angemeldete Personen (die sich telefonisch im Vorfeld angemeldet haben) teilnehmen. Telefonnummern findet man auf der Homepage.
Es besteht die Verpflichtung, eine Liste der Teilnehmenden zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesundheitsamt die Infektionskette nachverfolgen kann, sofern später bei einem Teilnehmenden eine COVID-19 Infektion festgestellt wird. Diese Liste wird vertraulich behandelt und wird nur bei einem Verdachtsfall an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Hinweise an die Besucher, dass sie im Zweifelsfall bzgl. ihrer eigenen gesundheitlichen Gefährdung mit Ihrem Arzt Rücksprache halten (Zugehörigkeit zur Risikogruppe).
Standorte der Stühle werden gekennzeichnet und maximal 8 Stühle mit entsprechendem Abstand gestellt.
Es darf nicht gegessen werden. Getränke werden nicht angeboten. Eigene Getränke können mitgebracht und getrunken werden
Desinfektionsmittel und Seife werden ausreichend vorhanden sein und auf den Gebrauch hingewiesen, besonders im Eingangsbereich mit Aufforderung zur Händedesinfektion sowie Anweisung zur richtigen Desinfektion zur Verfügung stellen.
Thema Corona und der Umgang damit wird in die Gruppenarbeit eingeflochten, einschl. Hygiene- und Verhaltensregeln.